Wie es wirklich in der Zeitarbeit läuft

„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gilt natürlich auch in der Arbeitnehmerüberlassung, umgangssprachlich Zeitarbeit oder Leiharbeit genannt!


Grundsätzlich erhalten Beschäftigte in der Zeitarbeit einen regulären, meist unbefristeten Arbeitsvertrag.

Daraus resultieren alle Rechte und Pflichten, die fest angestellte Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen auch haben.

Zeitarbeitsunternehmen unterliegen sehr strengen Richtlinien:

  1. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Arbeitnehmer-Entsendegesetz regeln die Grundlagen für die Zeitarbeit und legen Rahmenbedingungen fest.
  2. Zeitarbeitsfirmen benötigen die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, um Mitarbeiter einstellen zu dürfen.
  3. Zeitarbeitsfirmen werden regelmäßig von der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung, dem Finanzamt und gelegentlich auch von den Zollverwaltungen kontrolliert.
  4. Die Zeitarbeitsunternehmen selbst haben sich zum sogenannten Verhaltenskodex verpflichtet, um fair und transparent zu arbeiten.

Zeitarbeitnehmer*innen haben einen Urlaubsanspruch und Kündigungs- bzw. Arbeitsschutz wie fest angestellte Mitarbeitende der Kundenunternehmen. Das gilt ebenso für Arbeitszeiten, Pausen- bzw. Überstundenregelungen und Lohnfortzahlungen im Fall einer Erkrankung.

Es gibt also keinerlei Benachteiligung gegenüber einer Festanstellung.

Übrigens sind nahezu alle Zeitarbeitsunternehmen tarifgebunden. Das heißt, flächendeckend gelten faire Arbeitsbedingungen.

Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Entlohnung. Die Höhe des Verdienstes ist abhängig von der Branche, dem Job an sich und von den Qualifikationen der Beschäftigten.

Der aktuell gültige Tarifvertrag sieht Entgeltgruppen bzw. Lohngruppen vor. Der Grundlohn in der Entgeltgruppe 1 liegt aktuell bei 12,43 € und wird ab März 2023 auf 13,00 € angehoben. Zeitarbeitnehmer*innen, die über eine dreijährige Berufsausbildung verfügen, werden in die Entgeltgruppe 4 mit einem Grundlohn von 14,08 € pro Stunde eingestuft.

Obendrauf kommen Zuschläge bestimmter Branchen (z.B. im Elektro- oder Metallbereich), Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Fahrgeld und Überstunden. Aktuell besteht ein Urlaubsanspruch zwischen 25 und 30 Tagen.

DREMO-Mitarbeiter*innen starten seit Oktober 2022 bei 13,13 € Stundenlohn. Fachkräfte mit mindestens dreijähriger Ausbildung erhalten 15,08 Euro pro Stunde. Im Bereich der Alten- und Krankenpflege zahlt DREMO für Hilfskräfte 14,50 € und für Fachkräfte zwischen 20 und 24 € Stundenlohn.

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Wir erläutern Ihnen auch, warum Sie 50 € monatlich steuerfrei und bereits nach drei Beschäftigungsmonaten 300 € auf Ihrem Lohnzettel lesen.