Kein Buch mit sieben Siegeln

Wer mit uns in See stechen möchte, sollte wissen, was ihn auf dem Meer erwartet.

Häufige Fragen und Antworten

Was braucht man, um in Deutschland eine Anerkennung seines Berufsabschlusses zu bekommen?

Wenn Sie Ihren Berufsabschluss im Ausland erworben haben und Ihre Qualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt einbringen möchten, erhalten Sie die Informationen zu den Voraussetzungen sowie dem Anerkennungsverfahren auf der Internetseite https://www.anerkennung-in-deutschland.de.

Wir unterstützen unsere Mitarbeiter aktiv bei der Durchführung von Anerkennungsverfahren.

Was ist der Unterschied zwischen einer examinierten Altenpflegerin und einer Altenpflegerhelferin?

Die Hauptaufgabe von Pflegehilfskräften besteht in der Grundpflege. D.h.:

  • Bewohner waschen (im Bett oder am Waschbecken)
  • Duschen
  • Baden
  • An- und Auskleiden
  • Essen und Trinken reichen
  • Toilettengänge
  • Lagerung
  • Dokumentation

Weiterhin zählt die Unterstützung der Pflegefachkräfte bei verschiedenen Tätigkeiten zu ihren Aufgaben. Auch Reinigungsarbeiten, Vorbereitung von Mahlzeiten in der Küche, Betreuung von Bewohnern (auch während den Mahlzeiten).

Pflegefachkräfte tragen die Verantwortung während der Schicht, teilen die Pflegekräfte ein, organisieren den Stationsablauf, sind Ansprechpartner für Angehörige und sind für die Medikamente, Behandlungspflege (Injektionen, Verbandswechsel, etc.) sowie Grundpflege zuständig.

Worin unterscheiden sich Personalleasing, Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit und Leiharbeit?

Landläufig werden diese Begriffe identisch verwendet. Genau genommen aber bezeichnet Leiharbeit das Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, also dem Zeitarbeitsunternehmen. Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit oder Personalleasing kennzeichnen die Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer, dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Entleihunternehmen.

Kommen Kosten auf mich zu, wenn Sie mich einstellen oder vermitteln?

Unser Service ist für Sie grundsätzlich kostenfrei.

Bin ich als Mitarbeiter von Dremo sozial abgesichert?

Für alle Dremo Mitarbeiter gilt das allgemeine Arbeitsrecht, das gesamte Arbeitsschutzrecht, Arbeitnehmerentsendegesetz, Kündigungsschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz wie auch das Mutterschutzgesetz. Darüber hinaus gilt das Sonderrecht des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Unsere Mitarbeiter werden in Fragen der Arbeitssicherheit eingewiesen und erhalten kostenlos die erforderliche Schutzausrüstung. Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie bis zu 30 Tage bezahlter Urlaub im Jahr sind selbstverständliche Leistungen. Bei Krankheit erhalten unsere Mitarbeiter Ihr Arbeitsentgelt weiterhin. In Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit erhalten unsere Mitarbeiter Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie weitere soziale Leistungen.

Erfolgt die Einstellung befristet oder unbefristet?

Die Einstellung erfolgt in der Regel unbefristet.

Gibt es eine Probezeit bei Dremo?

Ja, die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses sind Probezeit.

Zahlt Dremo laut Tarif?

Ja. Dremo wendet den iGZ-DGB-Tarifvertrag an. Der Tarifvertrag liegt im Unternehmen aus und kann jederzeit von Mitarbeitern eingesehen werden. Zudem finden Sie den <link mitarbeiter igz-dgb-tarifvertrag _self>Tarifvertrag auch auf unserer Website

Was passiert, wenn sich nach Ende eines Einsatzes nicht sofort ein neuer anschließt? Werde ich dann trotzdem weiterhin bezahlt?

Ja. Wir bezahlen Sie auch dann, wenn nicht sofort eine andere Arbeit aufgenommen werden kann.

Wer ist mein Vorgesetzter?

Jeder Mitarbeiter bei Dremo ist einem Personaldisponenten unterstellt. Das ist Ihr erster Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen welcher Art auch immer.

Wer ist mir gegenüber an der Arbeitsstelle weisungsberechtigt?

Die weisungsberechtigten Mitarbeiter des ausleihenden Unternehmens werden Ihnen zu Beginn Ihres Einsatzes von uns benannt.

Bei welcher Entfernung des Arbeitsortes vom Wohnort wird eine Unterkunft bereit gestellt?

Diese Frage ist nicht allgemein gültig zu beantworten. Wir versuchen, die Wünsche unserer Mitarbeiter zu berücksichtigen. Wenn Ihr Arbeitsort nicht im Tagespendelbreich liegt, zahlen wir Ihnen Geld für Unterkunft, Verpflegungsmehraufwendungen sowie für Heimfahrten.

Gibt mir Dremo Unterstützung, wenn ich zwar die geforderte Grundqualifikation erfülle, spezielle Kenntnisse aber auffrischen müsste?

Ja. Wenn es z.B. darum geht, einen Elektriker für eine bestimmt Aufgabe fit zu machen oder als Tischler einen Maschinenlehrgang zu absolvieren, kümmern wir uns um entsprechende Schulungen. Teilweise erfolgen die direkt bei unseren Kunden.

Was ist, wenn ich kein Auto habe?

Wir bemühen uns, geeignete Mitfahrgelegenheiten für Sie zu organisieren.

Mit welchen Einsatzorten muss ich rechnen? Liegen diese eher in meiner Region oder im gesamten Bundesgebiet?

Die Einsätze erfolgen sowohl in Ihrer Wohnortnähe wie auch im gesamten Bundesgebiet und sind abhängig von der Stelle, auf welche Sie sich beworben haben bzw. für welche wir Sie einstellen. Auch Einsätze im europäischen Ausland sind möglich. Soweit Sie ausschließlich für regionale Einsätze eingestellt werden, erfolgen die Einsätze auch nur regional.

Wie lange dauern die Einsätze im Schnitt?

Das ist ganz unterschiedlich. Manche Unternehmen benötigen unsere Mitarbeiter nur einige Wochen, andere über Jahre.

Wie ist die Urlaubsplanung geregelt? Muss ich die mit dem ausleihenden Unternehmen abstimmen oder mit Dremo?

Die Urlaubsplanung erfolgt stets in Abstimmung mit uns.

Was passiert, wenn der Kunde mich übernehmen möchte?

Auch wenn wir Sie dadurch verlieren, freuen wir uns über jeden Mitarbeiter, der die Möglichkeiten der Zeitarbeit nutzen konnte. Sie hatten so die Chance, Ihren neuen Arbeitsplatz und Arbeitgeber kennenzulernen. Kosten entstehen Ihnen durch den Wechsel des Arbeitgebers nicht. Falls Sie an Ihrem neuen Arbeitsplatz nicht mehr glücklich sind, kommen Sie bitte zu uns zurück!

Kann ich auch nur von Dremo vermittelt werden?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie sich beruflich verändern möchten, aber nicht im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung tätig werden wollen, können Sie sich auch von uns an unsere Kunden vermitteln lassen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um Ihre beruflichen Interessen abzuklären. Wenn die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vermittlung gegeben sind, werden wir im Anschluß umgehend für Sie aktiv, um den gewünschten Arbeitsplatz zu finden. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenfrei.

Sie haben Fragen?

Wenn Sie Fragen zu unseren Stellenangeboten oder zu unserem Unternehmen haben, rufen Sie uns bitte an. Sie erreichen uns Mo-Fr 7:30-16:30 Uhr. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Ihre Ansprechpartnerin:

Kerstin Aehnelt
Personalberaterin Recruiting
E-Mail: bewerbung@dremo.com
Telefon: +49 351 89775-40