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Zuständige Aufsichtsbehörde: Die Erlaubnis gemäß § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wurde vom Landesarbeitsamt Chemnitz, am 05.12.1999 unbefristet verlängert. Die zuständige Erlaubnisbehörde ist derzeit die Bundesagentur für Arbeit in Kiel.