Egal, ob Sie Auftragsspitzen und Urlaubszeiten abfedern oder in Sachen Personal einfach flexibel bleiben möchten, das Personalleasing ist für Unternehmen mit seinen skalierbaren Personalkosten eine attraktive Lösung – gerade in wirtschaftlich unsteten Zeiten.
Wir haben viele Jahre Erfahrung in Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung und wissen genau, worauf unsere Kunden wert legen. Erfahren Sie hier mehr über Jobs in Deutschland.
Das können Sie von DREMO Mitarbeitern erwarten
Sie stellen Ihre Anfrage Online über unser Anfrage-Formular oder rufen uns unter Tel. 0351/897750 an und erläutern uns Ihren Personalbedarf.
Anhand der gewünschten Qualifikation, des Einsatzortes und der Einsatzdauer schlagen Ihnen unsere Disponenten geeignete Mitarbeiter vor und übersenden Ihnen ausführliche Mitarbeiterprofile und ein verbindliches Angebot. Unser Angebot enthält sämtliche Kosten, wie Lohn, Lohnnebenkosten, Fahrgeld, Unterkunft, Arbeitskleidung, notwendige Vorsorgeuntersuchungen sowie Unfallversicherungsbeiträge und wird nur für effektiv geleistete Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Die Entgeltfortzahlung für den Mitarbeiter bei Urlaub, Krankheit oder Nichteinsatz übernehmen wir.
Falls das Angebot Ihren Vorstellungen entspricht, fordern Sie bitte bei uns den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag.
Wir übersenden Ihnen den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag sowie unsere AGB. Bitte unterzeichnen Sie den Vertrag und stempeln Sie ihn ab. Danach senden Sie ein Exemplar an uns zurück. Das zweite Exemplar verbleibt in Ihren Unterlagen.
Unsere Mitarbeiter werden durch unsere Disponenten entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Arbeitseinsatzes unterwiesen.
Zum vereinbarten Termin erscheint der avisierte Mitarbeiter bei Ihnen bzw. am vereinbarten Einsatzort. Sie integrieren unseren Mitarbeiter in Ihren Arbeitsablauf, indem Sie ihm sein Aufgabengebiet zeigen und besondere Arbeitsschutzbestimmungen erläutern. Sie führen und beaufsichtigen unseren Mitarbeiter gleichermaßen wie Ihre eigenen. Arbeitsrechtlich unterstehen diese weiterhin DREMO.
Sie haben eine Zufriedenheitsgarantie, indem Sie den Mitarbeiter innerhalb der ersten acht Stunden des ersten Arbeitstages entlassen und zu uns zurück senden können, wenn er nicht die zugesicherten Anforderungen erfüllt. Es entstehen Ihnen in diesem Fall keinerlei Kosten. Der Mitarbeiter erhält trotzdem von uns seine Vergütung.
Unser Mitarbeiter legt Ihnen wöchentlich einen Stundennachweis zur Unterschrift vor, welchen Sie bitte innerhalb eines Arbeitstages prüfen und abzeichnen. Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel wöchentlich, in einigen wenigen Fällen auch monatlich, auf Grundlage der von Ihnen bestätigten Stundennachweise.
Rechtzeitig vor Ende Ihres Auftrages melden Sie den Mitarbeiter an uns zurück. Die Abmeldefristen entnehmen Sie bitte unseren <link fuer-unternehmer agb internal-link internal link in current>AGB.
Sollte keine andere Vereinbarung getroffen sein, informieren Sie uns bitte fünf Werktage vor der Freisetzung des Zeitarbeiters.
Natürlich kann es auch passieren, dass unsere Mitarbeiter durch Krankheit ausfallen. Selbstverständlich sorgen wir für schnellstmöglichen Ersatz. Durch einen umfangreichen Mitarbeiter- und Bewerberpool stellt dies kein Problem dar.
Unsere Beschäftigte sind bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert. Sie werden gemäß den Richtlinien der VBG unterwiesen. Die Entgeltfortzahlung bei Krankheitsfällen übernehmen wir, als Arbeitgeber, gemäß den gesetzlichen Fristen.
Wir als Arbeitgeber sind im Sinne des Arbeits- und Sozialrechts für die Zahlung der Sozialbeiträge verantwortlich. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Aufwendungen.
Die Höchstüberlassungsdauer ist arbeitnehmerbezogen. Eine Zeitarbeitskraft darf nicht länger als 18 Monate im selben Kundenunternehmen tätig sein. Dies gilt auch, wenn er dort zuvor über einen anderen Personaldienstleister eingesetzt wurde. Voreinsatzzeiten werden angerechnet, sofern der Einsatz nicht für länger als 3 Monate unterbrochen wurde. Die Einsatzzeiten in verschiedenen Konzernunternehmen werden separat betrachtet, da im Konzern verbundene Unternehmen als unterschiedliche Entleiher betrachtet werden.
Existiert für die Einsatzbranche des Kunden (nicht der Zeitarbeitsbranche) ein Tarifvertrag, kann die Höchstüberlassungsdauer unter bestimmten Voraussetzungen abweichen bzw. länger als 18 Monate betragen. Tarifgebundene und nicht tarifgebundene Kunden unterliegen dabei unterschiedlichen Bedingungen.
Gern beraten wir Sie, wie lange Zeitarbeitskräfte in Ihrem Unternehmen eingesetzt werden dürfen.