Weihnachtsgeld

Der iGZ-DGB-Tarifvertrag regelt unter anderem sogenannte Jahressonderzahlungen. Dazu gehört neben dem Urlaubsgeld auch das Weihnachtsgeld, von dem auch DREMO-Mitarbeiter profitieren.


Weihnachtsgeld ist eine zusätzlich zum regulären Lohn gewährte Zuwendung des Arbeitgebers für seine Mitarbeiter aufgrund des Weihnachtsfestes.

Die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) setzte im November 1950 wohl erstmals eine solche einmalige Sonderzahlung im Öffentlichen Dienst durch. Ursprünglich sollte es zum Kauf von Geschenken und zu einem besseren Gelingen des Festes beitragen.

Auch wir finden, dass diese besondere Zahlung gerechtfertigt ist und geben sie gern an unsere Belegschaft weiter. DREMO-Mitarbeiter haben ab dem sechsten Monat des ununterbrochenen Bestehens der Beschäftigung Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Höhe ist, je nach Unternehmenszugehörigkeit, gestaffelt. Mitarbeiter, die bereits ein halbes Jahr bei DREMO beschäftigt waren, erhalten 150 € brutto, im dritten und vierten Jahr 200 € brutto. Ab dem fünften Jahr der Beschäftigung erhöht sich der Betrag auf 300 € brutto. Die Auszahlung erfolgt mit dem Novemberlohn. Endet das Beschäftigungsverhältnis vor dem 31. März des Folgejahres, muss eine Rückzahlung erfolgen. (Quelle: iGZ-DGB Tarifbroschüre)

Auf das Weihnachtsgeld sind Steuern und Sozialabgaben zu zahlen.

Ohne diese rechtliche Grundlage gibt es übrigens keinen Anspruch auf die Zahlung eines Weihnachtsgeldes.

Lernen auch Sie die Vorzüge eines tarifgebundenen Arbeitsverhältnisses kennen und profitieren Sie von Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Auf unserer Website www.dremo.com/jobs finden Sie interessante Stellenangebote.