Weihnachtsgeld – für DREMO eine Selbstverständlichkeit

Nicht in allen Tarifverträgen ist ein Anspruch auf eine „weihnachtliche Jahressonderzahlung“ geregelt – nur etwa jeder zweite Beschäftigte in Deutschland erhält ein Weihnachtsgeld.


Sichern Sie sich Ihr Weihnachtsgeld!

Unsere Mitarbeiter profitieren von dieser - zusätzlich zum regulären Lohn gewährten - Zuwendung. Sie erhalten mit der Novemberabrechnung ein Weihnachtsgeld.

Der iGZ-DGB-Tarifvertrag regelt diese sogenannten Jahressonderzahlungen, zu denen auch das Urlaubsgeld zählt.

Anspruch haben jene Mitarbeiter, deren Beschäftigungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht. Je nach Unternehmenszugehörigkeit ist die Höhe gestaffelt. 150 € brutto erhalten die Mitarbeiter, die mindestens ein halbes Jahr beschäftigt sind. Danach steigt die Summe im dritten und vierten Jahr auf 200 € brutto und ab dem fünften Beschäftigungsjahr werden 300 € brutto gezahlt. Endet das Beschäftigungsverhältnis vor dem 31. März des Folgejahres, muss eine Rückzahlung erfolgen. Außerdem fallen Steuern und Sozialabgaben an.

Ohne diese rechtliche Grundlage gibt es übrigens keinen Anspruch auf die Zahlung eines Weihnachtsgeldes.

Seinen Ursprung hat die Zahlung übrigens in der Industrialisierung des 19. Jahrhunderts. Einige Fabrikbesitzer gingen mit gefüllten Säckchen durch das Werk und verteilten Geschenke und manchmal auch Geldstücke. Dieser Brauch bürgerte sich ein. Um 1950 nahmen deutsche und österreichische Gewerkschaften diesen Anspruch zum ersten Mal in einen Tarifvertrag auf.

Sichern Sie sich für 2020 Weihnachts- und Urlaubsgeld und weitere Vorteile eines tarifgebundenen Arbeitsverhältnisses! Unsere Stellenangebote finden Sie auf unserer Homepage. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung!

Genießen Sie die letzten vorweihnachtlichen Tage!