Wann ist Ihr „persönlicher Feiertag“?

Wird auch in Deutschland nach dem „Karfreitagsurteil“ des Europäischen Gerichtshofes im Januar 2019 ein solcher Tag eingeführt?


persönlicher Feiertag - Auswirkung des EuGH-Urteils

Seit diesem Jahr gibt es in Österreich einen speziellen Urlaubstag. Er gilt für alle Arbeitnehmer und „ersetzt“ den Karfreitag.

Dieser war nur für eine religiöse Minderheit gesetzlicher Feiertag. Dagegen klagte ein Österreicher – und bekam Recht, denn es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf bzw. Diskriminierungsverbot aufgrund der Religion.

Die Neuregelung wurde als § 7a Arbeitsruhegesetz (ARG) eingeführt. Arbeitnehmer können daher einen Tag ihres zustehenden Jahresurlaubes als persönlichen Feiertag bestimmen. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch und muss diesen Tag drei Monate im Voraus schriftlich beantragen, ein Grund muss nicht angegeben werden. Der Arbeitgeber darf den Antrag nicht ablehnen.

Denkbar ist, dass Feiertage bestimmter religiöser Gruppen zukünftig nicht mehr als gesetzeskonform gelten – somit hätte das Urteil europaweite Konsequenzen.

In Deutschland gibt es, neben dem Tag der Deutschen Einheit, acht weitere Feiertage, die in allen Bundesländern gelten. Grundsätzlich sind diese Festlegungen Ländersache.

Auch bei DREMO sind Feiertage natürlich arbeitsfrei. Ausgenommen sind hier unsere Mitarbeiter im Bereich Alten- und Krankenpflege, da sie laut Gesetz lebenswichtige Tätigkeiten ausführen. Wenn sie am Feiertag arbeiten, sieht unser Tarifvertrag eine Zuschlagszahlung in Höhe von 100 % vor. Sie ist steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig. In jedem Fall ist eine Feiertagsvergütung zu zahlen.

Hört man sich bei unseren Mitarbeitern um, sagen viele: „Ich nehme immer mal einen persönlichen Feiertag, nämlich dann, wenn ich die Plusstunden auf meinem Arbeitszeitkonto in Anspruch nehme!“

Na dann warten wir mal, ob und wie sich das EuGH-Urteil für uns auswirkt. Wir halten Sie „auf dem Laufenden“. Sie müssen uns nur ein „Gefällt mir“ auf facebook geben oder unsere Seite abonnieren; dann bekommen Sie regelmäßig unsere Neuigkeiten präsentiert.