Prinzipiell spricht man von Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ), umgangssprachlich Zeitarbeit oder Leiharbeit, wenn Arbeitgebende ihre Beschäftigten für eine bestimmte Zeit an Kundenunternehmen „überlassen“ oder „verleihen“.
Wenn Sie als Mitarbeiter/in (Zeitarbeitnehmer/in) bei einem Zeitarbeitsunternehmen anfangen, schließen Sie mit dem Zeitarbeitsunternehmen einen Arbeitsvertrag ab. Der Einsatz bei einem Kunden des Zeitarbeitsunternehmen wird im „Arbeitnehmerüberlassungsvertrag“ geregelt. Die Lohnzahlung erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt vom Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma).
Wir klären, was grundlegend gilt:
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Das heißt, Zeitarbeitnehmer/-innen erhalten für die Zeit der Überlassung das gleiche Gehalt wie vergleichbare Stammmitarbeiter/-innen des Kundenunternehmens, falls das Zeitarbeitsunternehmen keinen Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche anwendet. Spätestens ab dem 10. Einsatzmonat beim gleichen Kundenunternehmen haben die Zeitarbeitnehmer/-innen einen Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammmitarbeiter/-innen. In Industrieunternehmen, in denen von dem Zeitarbeitsunternehmen sogenannte Branchenzuschlagstarifverträge angewendet werden, gilt diese Regelung erst ab dem 16. Einsatzmonat.
Vergütungsmodelle in der Zeitarbeit
Die Vergütung in der Zeitarbeit ist durch verschiedene Modelle geregelt. Ein Mindestlohn von derzeit 13,00 € pro Stunde gilt für Beschäftigte in der Entgeltgruppe 1, die Tätigkeiten ausführen, die eine betriebliche Einweisung erfordern (einfachste Hilfsarbeiten). Weiterführende Regelungen werden durch Tarifverträge festgelegt. Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (IGZ) beschreibt umfangreiche Tarifstrukturen mit neun Entgeltgruppen, abhängig von Ausbildung, Erfahrung, Qualifikation und Art der Tätigkeit.
Branchenzuschlagstarifverträge
Je nach Branche können spezifische Branchenzuschlagstarifverträge Anwendung finden, die weitere Vorschriften zur Bezahlung in der Zeitarbeit festlegen. Dies gewährleistet, dass Arbeitnehmer in bestimmten Wirtschaftsbereichen, wie der Metallindustrie, Holzverarbeitung oder Elektroindustrie, nach den entsprechenden Vorschriften entlohnt werden. Ihr Lohn wird stufenweise erhöht, um der Lohndifferenz zwischen Zeitarbeitnehmer/-innen und der Stammbelegschaft in der jeweiligen Branche entgegenzuwirken. Sie erhalten nach einer bestimmten Einsatzzeit im selben Kundenunternehmen zusätzlich zum Tariflohn Zuschläge.
Heißt kein Einsatz kein Lohn?
Die Zeitarbeit bietet Sicherheit für Arbeitnehmer/-innen. Ein zumeist unbefristeter Arbeitsvertrag garantiert die Zahlung des vereinbarten Grundlohns, auch bei einem vorübergehenden Einsatzmangel, Urlaub oder Krankheit. Dies nennt sich Garantielohn.
Zuschläge und Sonderzahlungen
Neben dem Grundgehalt erhalten Zeitarbeitnehmer zusätzliche Zuschläge für Fahrt- und Übernachtungskosten, für Verpflegungsmehraufwendungen sowie für Schicht-, Nacht- oder Feiertagsarbeit. Typische Sonderleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld richten sich nach der Beschäftigungsdauer und steigen mit Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Die Vorteile der Zeitarbeit mit DREMO
DREMO bietet attraktive Bedingungen und Sicherheit für Zeitarbeitnehmer. Individuelle Betreuung und Wertschätzung stehen im Vordergrund. Bei DREMO sind Mitarbeiter/-innen keine Personalnummern, sondern geschätzte Mitglieder des Teams.
Zeitarbeit ist eine sinnvolle Alternative zur Festanstellung und kann eine Brücke zwischen Jobsuchenden und Unternehmen schlagen. Gesetzliche Vorgaben und Tarifverträge sorgen dafür, dass die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer klar geregelt sind, und Arbeitsverträge bieten zusätzliche Sicherheit.
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