Mitarbeitende profitieren: DREMO-Löhne weit über Mindestlohn 2026

Ab Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn deutlich – auch DREMO passt die eigenen Entgelte erneut an und bleibt damit klar über dem gesetzlichen Niveau.


Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 € brutto pro Stunde. Ein Jahr später, ab dem 1. Januar 2027, folgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 €. Damit setzt die Bundesregierung die Empfehlung der Mindestlohnkommission um, die im Juni 2025 beschlossen wurde.

Was bedeutet das für Beschäftigte und Unternehmen?

Über sechs Millionen Arbeitende profitieren von dieser Anhebung. Die Erhöhung soll die Kaufkraft stärken, die Binnennachfrage stabilisieren und zur sozialen Gerechtigkeit beitragen.

Minijob-Grenze steigt ebenfalls

Damit Minijobber ihr gewohntes Stundenpensum beibehalten können, wird auch die monatliche Verdienstgrenze angehoben. Ab Januar 2026 liegt sie bei 556 € brutto.

Wer entscheidet über den Mindestlohn?

Das ist Aufgabe der Mindestlohnkommission. Sie besteht aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und beratenden Wissenschaftlern, die ohne Stimmrecht agieren. Den Vorsitz übernimmt eine unabhängige, neutrale Person, die weder den Arbeitgebern noch den Gewerkschaften zugeordnet ist und die Kommission moderiert.

Alle zwei Jahre prüft sie die wirtschaftliche Lage und Tarifentwicklung und spricht eine Empfehlung zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns aus. Die Bundesregierung setzt diesen Vorschlag anschließend per Verordnung in Kraft.

EU-Vergleich

Deutschland bleibt Spitzenreiter. Mit 14,60 € liegt Deutschland ab 2027 im europäischen Vergleich weiterhin auf einem der vorderen Plätze – nur Luxemburg zahlt mehr. Dass es faire Mindestlöhne und stärkere Tarifbindung in allen Mitgliedsstatten gibt, fordert eine EU-Richtlinie von 2022.

DREMO zahlt über Mindestlohn – und bietet mehr

Wir bleiben unserer Linie treu und zahlen stets Entgelte, die über dieser gesetzlichen Untergrenze liegen.

So beträgt bei uns der Stundenlohn künftig in der Entgeltgruppe 2a (Helferinnen und Helfer) 15,49 € und z.B. in der Entgeltgruppe 4 (Fachkräfte) 17,95 €.

Diese überdurchschnittliche Vergütung spiegelt unsere Überzeugung wider: Qualifikation, Einsatz und Verantwortung verdienen faire Bezahlung.

Auch in puncto Tarifbindung setzen wir mit DREMO auf Verlässlichkeit und Transparenz.

Gern informieren wir Sie persönlich über unsere Arbeit im Bereich Personaldienstleistung oder erstellen Ihnen ein individuelles Jobangebot. Sie erreichen uns während unserer Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Die Entwicklung des Mindestlohnes seit 2024

Jahr

Mindestlohn

Anpassung

2024

12,41 €

3,4 %

2025

12,82 €

3,3 %

2026

13,90 €

8,4 %

2027

14,60 €

5,0 %