Gesetzliche Grundlage ist das Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Alle Eltern (oder Erziehungsberechtigte für Kinder, die im Haushalt der Familie aufgenommen wurden) sind anspruchsberechtigt. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland oder eine uneingeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, wenn kein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt besteht.
Nach der Geburt des Kindes sollte der Kindergeldantrag zusammen mit der Geburtsurkunde bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden. Wer die Beantragung versäumt, hat dafür rückwirkend 4 Jahre Zeit.
In Sachsen hat die Behörde ihren Sitz in Bautzen:
Besucheranschrift:
Familienkasse Bautzen - Neusalzaer Str. 2 - 02625 Bautzen
Postanschrift:
Familienkasse Sachsen - 09092 Chemnitz
Antragsformulare erhält man online oder direkt bei den Familienkassen.
Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Seit 2017 werden für das erste und zweite Kind jeweils 192 Euro, für das dritte Kind 198 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 223 Euro monatlich ausgezahlt.
Auch unsere Mitarbeiter aus Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Rumänien haben Anspruch auf Kindergeld für ihre unterhaltspflichtigen Kinder, da sie einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgehen. Der Kindergeldanspruch besteht daraufhin nach deutschem Recht, auch wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union leben. In diesem Fall können die für den Antrag erforderlichen Unterlagen an DREMO Personaldienstleistung gesandt werden, wir übernehmen die Übermittlung an die Familienkasse. Die Bearbeitung dauert allerdings sehr lange, darauf hat DREMO keinen Einfluss.
Sie haben Fragen zu DREMO Personaldienstleistung? Unter +49 351 897750 sind wir täglich in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr erreichbar. Sie können sich auch per E-Mail unter dresden@dremo.com an uns wenden.