Haben Sie Geld zu verschenken?

Viele Steuerzahler scheuen den Aufwand, jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben. Auch wenn Sie gesetzlich nicht zur Abgabe verpflichtet sind, lohnt sich das aber – fast 90 Prozent bekamen zuletzt zu viel gezahlte Steuern zurück.


DREMO-Mitarbeiter verschenken kein Geld - Steuererklärung abgeben

Auch wir bei DREMO werden regelmäßig von unseren Mitarbeitern gefragt, wie das mit dem Lohnsteuerjahresausgleich funktioniert. Deshalb haben wir wesentliche Informationen zusammengestellt:

Um festzustellen, ob im zurückliegenden Kalenderjahr „zu viel Steuern“ gezahlt wurden, muss eine schriftliche Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben werden. Die Behörde prüft die Angaben des Steuerpflichtigen und ermittelt die „zu entrichtende Einkommensteuer“, den zu zahlenden Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Ergebnis der Berechnung ist der Steuerbescheid.

Wenn im Voraus eine höhere Steuer gezahlt wurde, wird der Differenzbetrag erstattet. Laut Statistischem Bundesamt liegt die Rückerstattung durchschnittlich bei 900 Euro.

Zur Erstellung der Erklärung gibt es offizielle Formulare. Diese finden Sie z.B. in den Auslagen der Finanzämter oder Rathäusern bzw. Ämtern der jeweiligen Stadt. Die Formulare füllen Sie händisch aus. Bequemer ist allerdings, die Steuererklärung mit Hilfe einer Software am Computer zu erstellen. Der Markt bietet dafür eine große Auswahl von unterschiedlichen Anbietern (z.B. von Lexware oder Buhl). Auch online – ohne Installation auf Ihrem Rechner – ist die Bearbeitung inzwischen möglich. Das Finanzamt selbst bietet mit dem sog. Elster-Formular ein kostenloses Programm an.

Haben Sie für sich eine passende Software gefunden, bleiben Sie dabei. So können Ihre Daten aus dem Vorjahr immer automatisch übernommen werden.

Um mit der Bearbeitung zu beginnen, benötigen Sie Ihre Jahreslohnsteuerbescheinigung, Werbungskostenbelege und Nachweise für z.B. Kindergarten, Schule oder Vereine. Sie starten die Software und werden automatisch um das Eintragen aller notwendigen Daten und Zahlen gebeten.

Gestartet wird immer mit den persönlichen Angaben, dazu zählen z.B. Name, Adresse, Steuernummer und Bankverbindung. Danach wird man nach den Angaben zum Arbeitsverhältnis gefragt, hier tragen Sie alle Angaben anhand Ihrer Lohnsteuerkarte ein.

Danach erfasst man Werbungskosten (alles, was mit dem Beruf bzw. der Ausbildung zusammenhängt), die über dem automatisch angerechnetem Betrag von 1.000 Euro liegen. Hier geben Sie Ihre Fahrtkosten zur Arbeit (pro vollem Kilometer gibt es eine Entfernungspauschale von 30 Cent für die einfache Strecke bzw. nur für eine Richtung), Fortbildungskosten, Bewerbungskosten, Umzugskosten, Kosten für Arbeitsmaterialien oder auch Kosten der doppelten Haushaltsführung an.

In der Rubrik „Sonderausgaben“ stellen Sie Ihre Beiträge der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und z.B. auch Spendenbeträge auf.

Kosten für Ärzte, Medikamente bzw. Brillen notieren Sie, genau wie Unterhaltskosten oder auch Aufwand für Katastrophenschäden, in den Bereich „Außergewöhnliche Belastungen“.

Wenn Sie im letzten Jahr Handwerker oder Dienstleistungen für Ihren Haushalt in Anspruch genommen haben, führen Sie diese Kosten auch an. 20 Prozent der Arbeitskosten für Malerarbeiten, Heizungswartung oder Haushaltshilfe dürfen von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings müssen Sie die Rechnung überwiesen haben (keine Barzahlung).

Für Ihren Nachwuchs füllen Sie in der Steuererklärung jeweils die „Anlage Kind“ aus. So beantragen Sie den Abzug von Kinderbetreuungskosten, Schulgeld und auch den Ausbildungsfreibetrag für ein auswärts wohnendes, volljähriges Kind in Berufsausbildung.

Geschafft? Dann errechnet das Programm im besten Fall Ihre Steuererstattung und zeigt Ihnen eine Zusammenfassung. Sie können zum Abschluss Ihre Steuererklärung entweder elektronisch per ELSTER senden oder die ausgefüllten Steuerformulare ausdrucken. Diese bringen Sie persönlich zum Finanzamt oder senden alles per Post.

Neuerdings müssen nicht mehr alle Belege beigefügt werden, allerdings müssen Sie diese bei sich aufbewahren.

Benötigt man Unterstützung, helfen Lohnsteuerhilfevereine - sie beraten Arbeitnehmer gegen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Außerdem kann man auch einen Steuerberater beauftragen.

Unsere Tischler/innen, Bodenleger/innen, Sanitärinstallateure, Elektriker/innen und Pflegekräfte haben vor allem aufgrund ihrer Einsatzwechseltätigkeit gute Chancen auf eine Steuererstattung. Regelmäßig bekommen sie vielfach „mehrere hundert Euro zurück“.

Nutzen Sie die Chance auf Ihre Steuererstattung – die Steuererklärung für 2017 muss bis zum 31. Mai 2018 eingegangen sein, falls Sie zur Abgabe verpflichtet sind. Geben Sie freiwillig ab, haben Sie vier Jahre Zeit. Beauftragen Sie einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater, müssen die Unterlagen bis zum 31.12.2018 eingegangen sein.