Erleichterung beim Sozialversicherungsausweis

Seit Januar 2023 werden in Deutschland keine Sozialversicherungsausweise mehr ausgegeben und benötigt. Alle wichtigen Daten zur Sozialversicherung werden seitdem automatisch und digital an die zuständigen Stellen übermittelt.


SV-Ausweis in Papierform fällt weg

Der Sozialversicherungsausweis galt in Deutschland als offizielles Dokument, das von der Deutschen Rentenversicherung ausgestellt wurde.

Der Ausweis enthielt wichtige Informationen über den Inhaber, wie beispielsweise den Namen, das Geburtsdatum und die Sozialversicherungsnummer.

Der Sozialversicherungsausweis wurde gebraucht, um Sozialversicherungsleistungen (z.B. Arbeitslosengeld oder Rentenzahlungen) zu erhalten. Er diente auch als Nachweis für den Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer in Deutschland sozialversichert ist.

Der Ausweis musste beim Eintritt in das Arbeitsleben bei der Krankenkasse beantragt werden. Man hatte die Pflicht, ihn sorgfältig aufzubewahren, da er bei Bedarf vorgezeigt werden musste.

Das neue Verfahren, bei dem diese Informationen elektronisch übermittelt werden, löst jetzt den Sozialversicherungsausweis in Papierform ab.

Was müssen Beschäftigte bzw. Arbeitende jetzt tun?

Sie müssen keine spezifischen Maßnahmen ergreifen. Die elektronische Übermittlung der Sozialversicherungsdaten erfolgt automatisch. Online können dann alle gespeicherten Daten eingesehen werden. Wer noch im Besitz eines Sozialversicherungsausweises ist, muss Sie diesen nicht zurückgeben. Er kann aufbewahrt oder entsorgt werden.

Was sind die Vorteile der neuen Methode?

  1. Arbeitnehmer haben keinen physischen Sozialversicherungsausweis mehr, der aufbewahrt oder auch mitgeführt werden muss.
  2. Durch die elektronische Übermittlung der Sozialversicherungsdaten werden Fehler vermieden.
  3. Sozialleistungen könne schneller und reibungsloser ausgezahlt werden.
  4. Arbeitgeber müssen keine Auskunft mehr über die Sozialversicherungsdaten von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einholen, sondern stattdessen auf die elektronischen Datenbanken der Sozialversicherungsträger zugreifen.

Was müssen Berufseinsteiger/innen tun?

Unterschreiben Sie zum ersten Mal einen Arbeitsvertrag, melden Sie sich so schnell wie möglich bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl an. Diese übermittelt die notwendigen Daten elektronisch an die Rentenversicherung. Damit werden die jeweiligen Sozialversicherungsdaten registriert. Sie werden daraufhin eine Sozialversicherungsnummer per Post erhalten, die als Identifikationsmerkmal verwendet wird.

DREMO unterstützt seine Mitarbeiter/innen gern bei ihrem Jobeinstieg und erforderlichen Anmeldungen, wie z.B. bei der Kankenkasse, dem Antrag auf Kindergeld oder der Beantragung eines Bankkontos für die künftigen Lohnzahlungen.