Die Lohnsteuer – monatlicher Abzug vom Bruttolohn

Die Höhe dieser Steuer wird anhand von Steuertabellen festgelegt. Sie berücksichtigen persönliche Belange des Arbeitnehmers und gruppieren sie in unterschiedliche Lohnsteuerklassen ein.


monatlichen Lohnabrechnung bei DREMO - Ausweis der Lohnsteuer

Steuerschuldner sind Sie als Arbeitnehmer, die Berechnung und die Zahlung an das Finanzamt übernimmt aber der Arbeitgeber. Alle notwendigen Merkmale, um die Lohnsteuer aus dem Bruttolohn herauszurechnen, sind in Ihrer persönlichen Steuerakte beim Finanzamt hinterlegt.

Wenn DREMO eine/n Tischler/in, Elektriker/in, Installateur/in, Bodenleger/in, Altenpfleger/in oder Altenpflegehelfer/in einstellt, melden wir dem zuständigen Finanzamt die persönliche Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und erhalten automatisch alle notwendigen Informationen.

Ausgangspunkt für die Höhe der Lohnsteuer sind die Steuerklassen. Prinzipiell werden sechs Klassen unterschieden. Festgelegte Kriterien bestimmen die jeweilige Zugehörigkeit des Arbeitnehmers:

Steuerklasse 1 wählen Diejenigen, die nicht oder nicht mehr verheiratet sind. Verheiratete, die dauernd getrennt vom Ehepartner leben bzw. einen Ehegatten haben, der im Ausland lebt, fallen auch in diese Gruppe. Alleinerziehende Arbeitnehmer werden der Steuerklasse 2 zugeordnet. Geht man einem Zweit- oder Nebenjob nach oder ist im Rentenalter beruflich tätig, erfolgt die Zuordnung in Steuerklasse 6. Verheiratete können zwei Steuerklassenkombinationen wählen. Die Steuerklasse 4 für Beide ist die richtige Wahl, wenn der Verdienst etwa gleich hoch ist. Wenn Sie heiraten, werden Sie automatisch dieser Steuerklasse zugeordnet. Verheiratete können außerdem die Klassen 3 und 5 kombinieren. Das ist ratsam, wenn ein deutlicher Einkommensunterschied besteht.

Außer in der Steuerklasse 6 - hier werden auf die gesamte Lohnzahlung Steuern erhoben - legen sogenannte Freibeträge fest, ab welcher Summe die Löhne und Gehälter versteuert werden. Das sind z.B. der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag oder auch die Vorsorgepauschale. Wenn diese Freibeträge wirken, wird die Steuer auf einen geringeren Betrag erhoben und reduziert sich dadurch.

Ein Wechsel der Steuerklasse muss jeweils bis zum 30. November erfolgen und ist normalerweise nur einmal im Jahr möglich. Das Finanzamt gestattet einen Wechsel auch nach dem Tod des Ehegatten oder nach Beginn der Arbeitslosigkeit. 

In Ihrer monatlichen Lohnabrechnung, die Sie als DREMO-Mitarbeiter übrigens in unserem Online-Portal abrufen können, ist die Höhe Ihrer Lohnsteuer ausgewiesen. Die Zahlungen für Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten bzw. Unterkunft sind im Übrigen steuerfrei. Sie beeinflussen die Höhe der Lohnsteuer nicht.

Durch die Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt kann jeder Steuerpflichtige nachträglich prüfen lassen, wie hoch die tatsächliche Steuerlast im vergangenen Kalenderjahr war. Wenn im Voraus eine höhere Steuer gezahlt wurde, wird der Differenzbetrag erstattet.