Das haben Sie sich verdient – bis zu 30 Urlaubstage!

Seit 1963 regelt das Bundesurlaubsgesetz, wieviel bezahlter Mindesturlaub den Arbeitnehmern jährlich gewährt werden muss.


Urlaubsanspruch bei DREMO

Seit 1995 beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch 24 Werktage.

Wer in einer 5-Tage-Woche arbeitet, hat Anspruch auf 20 Urlaubstage. Ergänzend gibt es Einzelabsprachen zwischen Tarifparteien unterschiedlicher Branchen, die das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer ergänzen. Außerdem bestehen besondere gesetzliche Regelungen z.B. für Jugendliche oder Schwerbehinderte.

In der Pflegebranche wurde 2021 bezahlter Mehrurlaub eingeführt – Pflegekräfte haben Anspruch auf 26 Tage Erholungsurlaub (bei einer 5-Tage-Woche).

Der Urlaubsanspruch unserer Mitarbeiter ist im Tarifwerk IGZ-DGB geregelt. Demnach haben Arbeitnehmer im ersten Jahr einen Jahresurlaub von 25 Arbeitstagen. Im zweiten und dritten Jahr bei DREMO werden 27 Arbeitstage gewährt. Ab dem vierten Jahr erhalten sie 30 Arbeitstage Jahresurlaub.

Die Beantragung des Urlaubes geht bei uns schnell und unkompliziert über unsere Homepage. Selbstverständlich muss die Planung im Vorfeld mit dem Kundenunternehmen abgesprochen werden.

Übrigens haben unsere Mitarbeiter abhängig von der Beschäftigungsdauer auch Anspruch auf Urlaubsgeld.

Da kann die Urlaubsplanung für 2022 beginnen. ;-)