Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist der Begriff längst vertraut. DREMO muss für sie ein Arbeitszeitkonto einrichten.
Grundlage ist immer die arbeitsvertraglich bzw. tariflich geregelte monatliche Arbeitszeit. Sie beträgt laut Tarifvertrag
- 140 Arbeitsstunden bei Monaten mit 20 Arbeitstagen
- 147 Arbeitsstunden bei Monaten mit 21 Arbeitstagen
- 154 Arbeitsstunden bei Monaten mit 22 Arbeitstagen und
- 161 Arbeitsstunden bei Monaten mit 23 Arbeitstagen.
Alle darüber hinaus erarbeiteten Stunden fließen auf das Arbeitszeitkonto, man sammelt „Zeitguthaben“. Wird weniger gearbeitet, fallen Minusstunden, auch „Zeitschulden“ genannt, an. Diese müssen dann im folgenden Monat ausgeglichen werden.
Die Obergrenze für das Arbeitszeitkonto wird im Tarifvertrag iGZ-DGB mit 150 Plusstunden angegeben. Die Untergrenze liegt bei minus 21 Stunden. Laut Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) ist die Obergrenze für das Arbeitszeitkonto bei 250 Stunden, eine Untergrenze gibt es nicht.
Der Arbeitnehmer hat mit ausreichend Plusstunden die Möglichkeit, Freizeitausgleich zu beantragen. Der Urlaubsanspruch bleibt unberührt. Dazu ist eine rechtzeitige schriftliche oder telefonische Ankündigung nötig. Die entsprechende Stundenanzahl wird dann ausbezahlt, das Zeitkonto reduziert sich um die in Anspruch genommenen Stunden.
Ein solches Modell hat in Deutschland übrigens etwa jeder zweite Beschäftigte. Bei DREMO profitieren von dieser Regelung nicht nur die Fachkräfte, wie Tischler, Elektriker oder Pflegekräfte, sondern natürlich alle beschäftigen Mitarbeiter.
Sie wollen alle Vorzüge der Zeitarbeit genießen? Informieren Sie sich auf unserer Homepage über DREMO und unsere Stellenangebote und senden Sie uns ganz unverbindlich eine Bewerbung. Geben Sie uns auf facebook ein „Gefällt mir!“, damit Sie keine Neuigkeit verpassen.