Corona, Testpflicht, Quarantäne – aktuelle Bestimmungen

Die Bundesregierung hat die Vorschriften für Einreisende nach Deutschland neu geregelt. Die Umsetzung dieser Regelungen erfolgt durch Rechtsverordnungen der jeweiligen Bundesländer und gilt bis vorerst 30. November 2020.


Corona- Regelungen November

Generell gilt: Wer sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss sich direkt nach der Ankunft zu Hause oder in einer sonstigen Beherbergung am Zielort 10 Tage absondern. Frühestens nach fünf Tagen darf ein Test auf eine mögliche Ansteckung mit dem Coronavirus erfolgen. Ist dieser negativ, endet mit diesem Testergebnis die Quarantäne. Außerdem muss vor der Einreise nach Deutschland eine elektronische Registrierung erfolgen.

Prinzipiell ist der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern gewährleistet. Die einzelnen Bundesländer haben dafür jeweils eigene Quarantäne-Verordnungen veröffentlicht.

Demnach sind Berufspendler/Grenzgänger von der Quarantänepflicht ausgenommen, wenn sie in Deutschland arbeiten und mindestens einmal wöchentlich nach Hause fahren.

In einigen Bundesländern muss hierfür ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegen. Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Sowohl Molekularbiologische Tests (PCR-Teste) als auch Antigen-Teste, die die von der WHO empfohlenen Güte- Mindestkriterien erfüllen, werden aktuell anerkannt.

In Bayern z.B., muss der Test unaufgefordert regelmäßig in jeder neuen Kalenderwoche durchgeführt und das Ergebnis der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde unverzüglich vorgelegt werden.

Unsere Mitarbeiter erhalten eine Bescheinigung, die als Beleg für die Notwendigkeit der Einreise gilt.

Prinzipiell sind Mitarbeiter aus systemrelevanten Berufsgruppen – dazu zählen auch die Hilfs- und Fachkräfte im Bereich der Alten- und Krankenpflege – von der Pflicht zur Quarantäne befreit. Sie müssen ebenfalls einen negativ ausgefallenen Corona-Test nachweisen. Die Testung darf zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland nicht länger als 48 Stunden zurückliegen.

Die Ausnahmen gelten, soweit keine für Corona typischen Symptome auftreten.

Wir stützen uns auf die Veröffentlichungen verschiedener Bundesländer. Beachten Sie, dass sich die Situation, je nach Infektionsgeschehen ändern kann. Informieren Sie sich deshalb regelmäßig, welche Bestimmungen gelten.

Bleiben Sie gesund!