Cannabis am Arbeitsplatz: Ist jetzt Kiffen erlaubt?

Am 1. April 2024 trat das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis in Deutschland in Kraft. Diese neue Rechtslage wirkt sich auch unmittelbar auf unser Arbeitsleben aus.


Arbeitsrecht: Kiffen erlaubt?

Mit der Gesetzesänderung sind Besitz und Anbau von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Vorgaben legal. Der Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis bleibt für Minderjährige verboten. Bei Berufskraftfahrern, auf Baustellen, in der Nähe öffentlicher Plätze oder bei Berufen, bei denen Fürsorgepflichten gegenüber Dritten ausgeübt werden (Kindergärten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen), gelten explizite Konsumverbote.

Cannabis gilt landläufig als weiche Droge, die nicht süchtig macht. Das ist ein Irrtum. Risiken können körperliche und psychische Abhängigkeit, Psychosen, Depressionen und eine gestörte Gehirnentwicklung sein.

Welche Anzeichen könnten auf Cannabis-Konsum deuten?

Unter Einfluss von Cannabis treten unter Umständen erhöhte Lichtempfindlichkeit, Euphorisierung, Beeinträchtigung des Kurzzeitgedächtnisses, erhöhte Risikobereitschaft bzw. Gleichgültigkeit gegenüber Gefahren auf. Aber auch Angst- und Panikgefühle, Orientierungslosigkeit, verminderte Reaktionsfähigkeit, Erinnerungslücken, depressive Verstimmung, Herzrasen, Übelkeit oder Schwindel bzw. Halluzinationen wurden abhängig von der Menge und Dauer des Konsums beobachtet. Dass gekifft wurde, erkennt man am typischen Geruch, der süßlich, erdig aber auch zitronig und pfeffrig wahrgenommen wird.

Ist der Konsum von Cannabis bei der Arbeit erlaubt?

Zwar enthält der Gesetzestext kein Verbot des Konsums am Arbeitsplatz, das bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass es erlaubt ist.

Grundlegend gilt das allgemeine Gebot der Arbeitsfähigkeit. Die Arbeitnehmenden schulden ihre ungetrübte Arbeitsleistung. Das bedeutet, es ist laut Unfallverhütungsvorschrift untersagt, sich in einen Zustand zu versetzen, in dem sie sich selbst oder andere gefährden könnten.

Auch Arbeitgebende dürfen keine Personen beschäftigen, die offensichtlich nicht in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen. Diese Regelung gilt beim Umgang mit Alkohol, Drogen und anderen berauschenden Mitteln und auch bei Cannabis-Konsum. Das Weisungsrecht und die Fürsorgepflicht gestatten den Arbeitgebern, den Konsum und das Mitführen zu verbieten.

Was droht bei Verstoß gegen ein solches Verbot?

Wer am Arbeitsplatz kifft, verliert unter Umständen den Versicherungsschutz.

Weisen Vorgesetzte einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit und der Arbeitsleistung nach, kann daraus eine Abmahnung folgen. Dafür reichen bereits Wesens- und Verhaltensänderungen. Wiederholt sich dieses Verhalten droht sogar eine Kündigung.

Was gilt bei Arbeits- und Wegeunfällen?

Stellt sich heraus, dass Cannabisgebrauch der Grund für den Unfall ist, kann es sein, dass die betreffende Person keine Leistungen aus der Unfallversicherung erhält. Kommen dabei noch andere Personen zu Schaden, ist der Unfallverursacher unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet.

Dürfen bei der Arbeit Cannabis-Kontrollen durchgeführt werden?

Ja, wenn Regelungen zum Umgang mit dem Betäubungsmittel getroffen wurden, der Verdacht auf Nutzung vorliegt und davon eine Gefährdung ausgeht, dürfen Kontrollen stattfinden.

Es ist davon auszugehen, dass die gültigen betrieblichen Regelungen zum Verbot von Alkohol und illegalen Drogen in Bezug auf Cannabis-Gebrauch ergänzt werden.

Im Arbeitsalltag muss es heißen: Cannabis-Konsum darf nicht dazu führen, dass man sich selbst oder andere Personen während der Arbeit gefährdet.