Ab 2023 wichtige Änderungen bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit!

Ab 1. Januar 2023 gibt es vom Arzt keinen "Krankenschein" in Papierform mehr. Den gibt es dann nur noch elektronisch. Das hat auch Auswirkungen auf Ihre „Krankmeldung“ bei Ihrem Arbeitgeber.


Ab 2023 - elektronische Krankmeldung

Die Regelung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird von einigen Arztpraxen bereits seit 2022 in einer Testphase angewandt. Ab dem kommenden Jahr wird es zur Pflicht. Vor allem der Aufwand und die Bürokratie sollen dadurch abgebaut werden. Der Streit, ob die Bescheinigung pünktlich beim Arbeitgeber einging, erübrigt sich durch das Verfahren auch. Letztlich tut es ebenso der Umwelt gut, Papier einzusparen.

Was heißt das für die Arbeitnehmer?

  • Ist man gesetzlich versichert und infolge einer Erkrankung arbeitsunfähig, bescheinigen Arzt bzw. Ärztin der jeweiligen Krankenkasse die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit.
  • Wie gewohnt muss der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin den Arbeitgeber umgehend über das Fernbleiben von der Arbeit wegen Erkrankung und über die voraussichtliche Dauer der Krankheit informieren.
  • Der Arbeitgeber holt sich die Daten vom Arzt bei den jeweiligen Krankenkassen selbst ein. Im Normalfall ist das einen Tag nach Eingang der Bescheinigung bei der Krankenkasse möglich.
  • Folgende Informationen werden übermittelt:
    • Name des Beschäftigten
    • Beginn der Arbeitsunfähigkeit
    • Voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit
    • Datum der Feststellung
    • Erst- oder Folgemeldung
    • Arbeitsunfall oder Folge eines (Arbeits-)Unfalls
  • Für diese Fälle ist ein elektronischer Abruf möglich:
    • Arbeitsunfähigkeit (Bescheinigung durch Vertragsarzt)
    • Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls
    • stationärer Krankenhausaufenthalt
  • Ausnahmen der elektronischen Meldung:
    • Erkrankung des Kindes
    • privat versicherte Arbeitnehmer*innen
    • Fehlzeiten bei Rehabilitationsmaßnahmen und bei Wiedereingliederung
    • Beschäftigungsverbote

Die Erkrankten erhalten zukünftig weiterhin das Exemplar der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform für sich selbst, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind.

Laut dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden in Deutschland übrigens jährlich etwa 77 Millionen Arbeitsunfähigkeiten für durchschnittlich 10,9 Tage ausgestellt. Die Meldungen gehen an 97 Krankenkassen und circa 3,29 Millionen Arbeitgeber.