Ab 2019 höhere Löhne für viele Arbeitnehmer in Deutschland!

Seit dem 1. Januar gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn von 9,19 Euro pro Arbeitsstunde. Die nächste Anhebung ist für Januar 2020 vorgesehen. Dann dürfen 9,35 Euro pro Stunde nicht unterschritten werden.


Erstmals ist diese Lohnuntergrenze am 1. Januar 2015 wirksam geworden. Seitdem profitieren etwa 4 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland von dieser Regelung. Ausgenommen sind Schüler, Auszubildende und einige Praktikanten. Die bis vor kurzem geltenden Übergangsfristen für bestimmte Tarifverträge, die geringere Stundenlöhne vorsahen, sind seit 2019 abgelaufen.

Laut Mindestlohngesetz wird alle fünf Jahre eine Kommission - bestehend aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern, beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft und einem Vorsitzenden - berufen, die die Lohnhöhe immer neu festlegt.

Die Mitglieder der Kommission müssen abwägen, wie hoch der Verdienst für Beschäftigte mindestens sein muss, um ihre Lebenshaltungskosten mit dem Verdienst decken zu können. Außerdem sollen gleichbleibende, faire Wettbewerbsbedingungen erhalten und die Beschäftigung nicht gefährdet werden. Sie orientieren sich bei der Festsetzung der Höhe an der Tarifentwicklung.

Übrigens gelten gesetzliche Mindestlöhne in 22 europäischen Ländern.

Laut einem Bericht der Bundesagentur für Arbeit hat der Mindestlohn den Wettbewerb in den letzten Jahren nicht beeinträchtigt. Er führte auch nicht zur Bedrohung einzelner Branchen. In den mindestlohnrelevanten Branchen stieg die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sogar stärker als in anderen Bereichen.

„Lohnplus“ gab es auch in der Zeitarbeit. Mit Jahresbeginn wirkte sich die 2016 beschlossene Anpassungsstufe im Geltungsbereich der iGZ-DGB-Tarifverträge aus. DREMO-Helfer z.B. erhalten jetzt einen Stundenlohn von 9,73 € (neue Bundesländer) bzw. 10,13 € (alte Bundesländer).

Auch spezielle, in Tarifverträgen festgeschriebene Branchenmindestlöhne wurden zu Beginn des Jahres angehoben. Das betrifft beispielsweise unsere Mitarbeiter in der Alten- und Krankenpflege, dort gilt aktuell ein Stundenlohn von 11,05 € (alte Bundesländer) bzw. 10,55 € (neue Bundesländer). Im Elektrohandwerk gilt seit Januar ein bundeseinheitlicher Stundenlohn in Höhe von 11,40 Euro.

Für Zeitarbeitnehmer ist die steuerfreie Auslöse, die zusätzlich zum Stundenlohn gezahlt wird, ein attraktives Plus. Sie wird ausbezahlt, um den Mehraufwand für Verpflegung, Fahrt und Unterkunft am Einsatzort des Mitarbeiters auszugleichen.

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