31. Oktober 2017 – Besonderheit im „Lutherjahr“

In Deutschland wird in diesem Jahr „500 Jahre Reformation“ gefeiert. Deshalb ist dieser Tag einmalig ein bundeseinheitlicher Feiertag.


31. Oktober - Feiertag in Deutschland

In einigen Bundesländern gilt der nachfolgende 1. November ebenfalls als arbeitsfrei, hier wird der katholische Feiertag Allerheiligen begangen.

Für Beschäftigte gilt immer das Feiertagsrecht des jeweiligen Bundeslandes in dem Sie am konkreten Tag arbeiten sollen. Die Feiertage sind verfassungsmäßig garantiert, also grundsätzlich arbeitsfrei. Ausnahmen sind im dritten Abschnitt des Arbeitszeitgesetzes geregelt. Es ist außerdem eine Feiertagsvergütung zu zahlen. Wird dennoch an einem Feiertag gearbeitet, sieht z.B. unser Tarifvertrag einen Zuschlag in Höhe von 100 Prozent vor.

Während die Arbeitnehmer den freien Wochentag genießen, „streitet“ sich die Wirtschaft über die Konsequenzen. Einige Ökonomen meinen: “Mehr Feiertage am Wochentag heißt weniger Wirtschaftswachstum.“ Demnach soll ein freier Tag eine Reduzierung der Jahres-Wirtschaftsleistung um 0,1 Prozent zur Folge haben, selbst wenn ein Großteil der Arbeit später nachgeholt wird.

Es gibt aber auch gegenteilige Meinungen: "Auf lange Sicht kompensieren sich die Schwankungen beim Bruttoinlandsprodukt, die auf der jährlich unterschiedlichen Zahl der Arbeitstage beruhen.“ meint Peter Hohlfeld von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Unterstrichen wird das durch einen Bundesländervergleich: Obwohl Bayern drei Feiertage mehr hat als z.B. Niedersachsen, liegt der Freistaat wirtschaftlich ganz vorn.

DREMO wünscht Ihnen einen - oder zwei – erholsame(n) Feiertag(e)!

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