Wie lange darf man arbeiten?

2.304 Stunden - das ist normalerweise die maximale jährliche Arbeitszeit. Das ergibt sich aus höchstens erlaubten 48 Stunden pro Woche, 48 Arbeitswochen und mindestens 24 Werktagen Urlaub. Diese Höchstgrenzen zulässiger Arbeitszeit finden sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG).


Regelungen des Arbeitszeitgesetzes

Das Gesetz schützt alle Arbeitnehmer und Auszubildende, die nicht den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes unterliegen. Es gilt z.B. auch nicht für Richter, Soldaten oder leitende Angestellte.

Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer regelmäßig an einem Tag nicht länger als 8 Stunden arbeiten dürfen. Der Arbeitgeber darf aber diese Zeit in besonderen Fällen bis zu 10 Stunden verlängern. Ist das der Fall, muss er in der Folgezeit dafür sorgen, dass ausgeglichen wird.

Zur Arbeitszeit zählt die Spanne von Beginn bis zum Ende der Tätigkeit - und zwar ohne Pausen. Die sogenannte Rüstzeit, also z.B. das Einrichten von Maschinen und Anlagen und das Aufräumen und Säubern der Geräte fallen in diese Zeit. Zigarettenpausen zählen allerdings nicht dazu.

Wer länger als 6 Stunden arbeitet, muss 30 Minuten Pause einlegen, bei neunstündiger Arbeitszeit soll eine Pause von 45 Minuten gemacht werden. Auch Ruhezeiten sind geregelt: Bevor es am nächsten Tag wieder beginnt, müssen mindestens 11 Stunden dazwischen liegen. Auch hier gibt es, z.B. im Krankenhaus bzw. Pflegeeinrichtungen die Ausnahme, diese Zeit um eine Stunde zu verkürzen, wenn jede Verkürzung innerhalb der nächsten vier Wochen (bzw. des nächsten Monates) durch Verlängerung einer Ruhezeit auf 12 Stunden ausgeglichen wird.

Im Paragraph 9 ist festgelegt, dass an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht gearbeitet werden darf. Für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Museen oder auch Restaurants gelten Ausnahmen. Dann ist eine besondere Vergütung zu zahlen, die in den jeweiligen Tarifverträgen festgelegt ist.

Der Tarifvertrag für die Zeitarbeit sieht für Sonntagsarbeit einen Zuschlag in Höhe von 50 Prozent und für Feiertagsarbeit einen Zuschlag in Höhe von 100 Prozent vor. Das gilt, wenn diese Arbeitszeit nicht zur Regelarbeitszeit zählt. Außerdem gibt es im medizinisch/ärztlichen Bereich gesonderte Zuschlagsvereinbarungen z.B. für Nacht- oder Samstagsarbeit bzw. Arbeit ab 13 Uhr.

Bei DREMO ist die monatliche Arbeitszeit tariflich geregelt. In Monaten mit z.B. 20 Arbeitstagen sind das 140 Arbeitsstunden. Alle darüber hinaus erarbeiteten Stunden fließen auf das Arbeitszeitkonto (Stundenkonto) und können zeitnah in Anspruch genommen werden. Dabei zahlen wir die Überstundenzuschläge sofort - mit der nächsten Lohnabrechnung - aus.

„Manchmal ist es notwendig, länger zu arbeiten. Das ist für mich kein Problem, denn ich weiß, dass ich von dieser Mehrarbeit zeitnah profitiere – dann endet meine Arbeitswoche eben früher, z.B. am Donnerstagabend.“ äußerte sich ein langjähriger Mitarbeiter, der gerade bei München als Elektriker im Einsatz ist.

Nach Absprache kann die zusätzlich geleistete Zeit für private Termine o.ä. in Anspruch genommen werden. Unsere Mitarbeiter schätzen diese Flexibilität.

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