Vorsicht – Vorurteile!

Unter dieser Überschrift stellt die IGZ fünf weit verbreitete Vorurteile gegenüber Zeitarbeit richtig.


Vorurteile gegenüber Zeitarbeit

Zeitarbeit ist eine gute Wahl!

Sie unterliegt, wie andere Arbeitsverhältnisse auch, grundsätzlich arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen. Es ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und es gelten tarifvertragliche Regelungen.
Die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit beträgt 10,45 Euro pro Stunde und liegt damit über dem gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 9,50 €. Obendrauf kommen tarifliche Branchenzuschläge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Überstundenzuschläge.
Und, dass die Mitarbeiter aus der Zeitarbeit in Krisenzeiten zuerst entlassen werden, stimmt nicht: Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2020 weniger Zeitarbeitnehmer arbeitslos gemeldet. Übrigens sinkt der Anteil der Zeitarbeit an der Gesamtwirtschaft seit 2017 und liegt aktuell bei 2,3 Prozent. 

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