Sommer, Sonne, Hitzefrei?

Wir wollen nicht immer meckern, schließlich haben wir lange auf den Sommer warten müssen. Aber, die Hitze der letzten Tage macht jedem Arbeitnehmer zu schaffen. In den Schulen wird sehr zur Freude der Schüler oft „hitzefrei“ verkündet. Gibt es solche Regelungen auch im Arbeitsleben?


Vorweg sei gesagt: Auf „hitzefrei“ am Arbeitsplatz haben Sie laut Arbeitsrecht für gewöhnlich keinen Anspruch.

Allerdings hat der Gesetzgeber im Jahr 2011 Temperaturschwellen festgelegt, bei denen Chefs aktiv werden müssen. Dazu gibt es Handlungsempfehlungen für tropische Sommertage. Laut Arbeitsstättenregel darf die Raumtemperatur nicht über 26 Grad steigen. Steigt sie über 30 Grad Celsius muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um für eine angenehme Raumtemperatur zu sorgen. So sollten morgens Fenster zum Durchlüften geöffnet und anschließend Markisen bzw. Jalousien geschlossen werden. Elektrische Geräte, die nicht benötigt werden, gehören ausgeschaltet. Zusätzliche Getränke und eventuell auch die Lockerung der Bekleidungsregelungen sind angebracht. Ein Vorschlag ist auch die Verlagerung der Arbeitszeit: Wer früher beginnt, kann in den Nachmittagsstunden bereits zu Hause selbst für Abkühlung sorgen.

Grundsätzlich gilt, technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang, um die Temperatur zu senken. Erst muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass es in den Geschäftsräumen kühler wird, dann werden „personenbezogene“ Maßnahmen ergriffen.

In unseren Büroräumen in Dresden sorgen morgendliches Lüften, Ventilatoren und Jalousien für ein angenehmes Raumklima. Außerdem gibt es ausreichend Getränke und hin und wieder ein Eis zur Abkühlung!

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