Ob kurzfristige Krankmeldung, ungeplante Fehlzeiten oder bereits geplanter Urlaub, im Arbeitsalltag müssen Unternehmen und Mitarbeitende täglich flexibel reagieren.
Gerade in der Personaldienstleistung kann schon ein einzelner Ausfall Auswirkungen auf ganze Abläufe und Einsätze haben. Umso wichtiger sind klare Regelungen, schnelle Abstimmungen und eine offene Kommunikation zwischen allen Beteiligten.
Bei DREMO gilt deshalb: Im Krankheitsfall muss die Meldung frühzeitig an die zuständige Disponentin oder den zuständigen Disponenten erfolgen. Auch das jeweilige Kundenunternehmen wird informiert, damit laufende Einsätze angepasst und Vertretungen organisiert werden können.
Welche Regelungen gibt es aktuell?
Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber in der Regel bis zu sechs Wochen weiterhin den Lohn. Danach besteht, abhängig von den persönlichen Voraussetzungen, Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse.
Bereits heute läuft die Krankmeldung in vielen Fällen digital über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Dadurch werden Krankmeldungen direkt zwischen Arztpraxis, Krankenkasse und Arbeitgeber übermittelt. Das vereinfacht viele Abläufe und reduziert den organisatorischen Aufwand.
Welche Änderungen werden derzeit diskutiert?
Aktuell gibt es verschiedene politische Diskussionen darüber, wie das Gesundheitssystem langfristig stabilisiert und Beschäftigte gleichzeitig besser unterstützt werden können.
Dabei geht es unter anderem um folgende Ansätze:
- Flexibler Wiedereinstieg nach längerer Erkrankung
Nach längeren Ausfallzeiten könnten Modelle stärker genutzt werden, bei denen Arbeitszeit und Belastung schrittweise erhöht werden, angepasst an den individuellen Gesundheitszustand.
- Teilweise Arbeitsfähigkeit
Diskutiert wird außerdem, ob Ärztinnen und Ärzte künftig eine teilweise Arbeitsfähigkeit bescheinigen können. Beschäftigte wären dann nicht ausschließlich „arbeitsfähig“ oder „arbeitsunfähig“, sondern könnten bestimmte Tätigkeiten zeitweise in reduziertem Umfang übernehmen.
- Anpassungen beim Krankengeld
Auch mögliche Änderungen beim Krankengeld werden immer wieder thematisiert. Konkrete Entscheidungen dazu gibt es derzeit jedoch nicht.
- Karenztag
Ein weiterer Diskussionspunkt ist ein sogenannter Karenztag. Dabei würde am ersten Krankheitstag keine Lohnfortzahlung erfolgen.
Wichtig ist: Für keine dieser möglichen Änderungen gibt es aktuell verbindliche gesetzliche Beschlüsse. Welche Anpassungen tatsächlich kommen, bleibt abzuwarten.
Bei DREMO legen wir großen Wert auf offene Kommunikation, Verlässlichkeit und einen fairen Umgang miteinander. Zusätzlich profitieren unsere Mitarbeitenden von verschiedenen attraktiven Zusatzleistungen, darunter auch eine monatliche Produktivitätsprämie.
Urlaub frühzeitig planen
Erholungszeiten sind wichtig, um langfristig gesund und leistungsfähig zu bleiben. Deshalb sollte Urlaub möglichst frühzeitig geplant und abgestimmt werden. So lassen sich persönliche Wünsche, Einsatzzeiten und betriebliche Abläufe besser miteinander vereinbaren.
Bei DREMO können Mitarbeitende ihre bis zu 30 Urlaubstage im Jahr unkompliziert digital beantragen, direkt über den Urlaubsantrag auf unserer Website.
Ein gutes Miteinander im Arbeitsalltag lebt von Offenheit, gegenseitigem Verständnis und verlässlicher Kommunikation.
Genau dafür steht DREMO Personaldienstleistung GmbH: faire Lösungen, transparente Abläufe und ein respektvoller Umgang miteinander.
