Der Trend zur Arbeit im Rentenalter steigt.

Menschen zwischen 65 und 74, die für Geld arbeiten - das kann z.B. nur eine Stunde pro Woche sein - werden als erwerbstätig erfasst. Dabei ist es egal, ob sie Minijobber, Selbstständige oder ehrenamtlich Tätige sind. Laut Statistischem Bundesamt hat sich die Zahl seit 2006 bis zum letzten Jahr fast verdoppelt und liegt jetzt bei 942.000 „Rentnern“.


Auch nach Erreichen der Altersgrenze weiter arbeiten? Natürlich geht das!

Gründe dafür sind nicht nur die steigende Lebenserwartung und die bessere Gesundheit, sondern auch die schrittweise Einführung der Rente mit 67. 37 Prozent der Erwerbstätigen zwischen 65 und 74 geben an, dass die Arbeit für den Lebensunterhalt notwendig ist. Für die meisten gehe es aber darum, weiter gebraucht zu werden und soziale Kontakte aufrecht zu erhalten. Für die Firmen ist vor allem der große Erfahrungsschatz der Mitarbeiter wertvoll. Das hat die Wirtschaft erkannt und bietet flexible Arbeitszeitmodelle, generelle Arbeitszeitverkürzung und adäquate Weiterbildungsangebote. Die Politik unterstützt das Weiterarbeiten jenseits der Altersgrenze seit Anfang 2017 mit dem Gesetz zur Flexi-Rente.

Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen neben der regulären Altersrente unbegrenzt verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Wer sogar in Vollzeit weiter arbeitet, kann auf die Zahlung der Altersrente vorerst verzichten. Für jeden Monat, den man später in Rente geht, steigt der Rentenanspruch dann um 0,5 Prozent. Steuern muss ein beschäftigter Altersvollrentner natürlich zahlen, ihm wird aber ein Steuerfreibetrag - der Altersentlastungsbetrag - angerechnet. Die Arbeitslosen- und Rentenversicherung ist beitragsfrei, sobald man das für den Bezug der Altersrente maßgebende Lebensjahr erreicht hat. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung fallen Beiträge an, der Krankenversicherungsbeitrag ist aber geringer als vor Erreichen des Rentenalters.

Schon gewusst? Ein Arbeitsverhältnis endet nur automatisch mit dem Rentenalter, wenn es dafür im Arbeits- oder Tarifvertrag eine entsprechende Regelung gibt. Andernfalls läuft der Arbeitsvertrag ohnehin weiter. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können über den Zeitpunkt des Renteneintritts eine gemeinsame Vereinbarung treffen.

Auch DREMO- Mitarbeiter haben die Möglichkeit, über das 65. Lebensjahr hinaus zu arbeiten. Aktuell tun das sechs Mitarbeiter. Sie arbeiten jeweils nur wenige Tage im Monat. Auch eine Teilzeitbeschäftigung, z.B. eine Woche im Monat, ist bei DREMO grundsätzlich denkbar. Verkürzte Tage sind allerdings nicht möglich.

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