Anhebung des Mindestlohnes – Zeitarbeiter verdienen schon mehr

Zum 1. Januar 2021 wird der - seit zwei Jahren bestehende - Mindestlohn angehoben. Dann gilt in Deutschland eine gesetzliche Lohnuntergrenze in Höhe von 9,50 Euro.


Anhebung des Mindestlohnes – Zeitarbeitnehmer verdienen schon jetzt mehr

Dieser Stundenlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer. Ausgenommen sind Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten, Auszubildende, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten.

Daneben gibt es in einigen Branchen tarifliche Mindestlöhne, die über der gesetzlichen Lohnuntergrenze liegen.

Für die Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) gilt aktuell ein Mindeststundenlohn von 10,10 Euro in Berlin und den neuen Bundesländern und 10,15 Euro in den alten Bundesländern. Seit 2012 wird dieses Entgelt regelmäßig angepasst – die nächste Erhöhung gilt ab April 2021. Dann verdienen Zeitarbeitskräfte in der Entgeltgruppe 1 (Hilfstätigkeiten, die einer betrieblichen Einweisung erfordern) mindestens 10,45 Euro je Stunde - deutschlandweit.

Unsere Fachkräfte, die in den neuen Bundesländern tätig sind, verdienen je Stunde mindestens 12,62 Euro, in den alten Bundesländern mindestens 13,13 Euro.

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