Auch wir bei DREMO werden regelmäßig von unseren Mitarbeitenden gefragt, wie der Lohnsteuerjahresausgleich funktioniert. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt:
Wie funktioniert die Steuererklärung?
Um zu prüfen, ob im letzten Kalenderjahr zu viel Lohnsteuer gezahlt wurde, muss eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Dieses ermittelt dann die tatsächlich zu zahlende Steuer (inkl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) und erstellt einen Steuerbescheid. Wurde zu viel gezahlt, wird der Differenzbetrag erstattet. Laut Statistischem Bundesamt liegt die Rückerstattung durchschnittlich bei 900 Euro.
Papierformulare oder Software?
Die amtlichen Formulare sind online verfügbar, teilweise auch noch in den Auslagen von Finanzämtern. Sie können diese handschriftlich ausfüllen. Bequemer geht es digital – z. B. mit Software wie WISO Steuer (Buhl), Smartsteuer oder direkt beim Finanzamt über die kostenlose Plattform Mein ELSTER. Wenn Sie eine passende Software gefunden haben, bleiben Sie am besten dabei – Ihre Vorjahresdaten können dann übernommen werden.
Was wird benötigt?
Halten Sie folgende Unterlagen bereit:
• Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (vom Arbeitgeber),
• Nachweise für Werbungskosten, z. B. Fahrtkosten, Fortbildungen, Umzüge,
• Belege für Sonderausgaben wie Versicherungen oder Spenden,
• Nachweise für außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten, Unterhalt),
• Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen (z. B. Maler, Reinigung – wichtig: müssen überwiesen worden sein),
• Bei Kindern: Ausfüllen der „Anlage Kind“ für Betreuungskosten, Schulgeld oder Ausbildungsfreibetrag.
Was kann abgesetzt werden?
Einige Beispiele:
• Fahrtkosten zur Arbeit: 30 Cent je Entfernungskilometer (einfacher Weg),
• Arbeitsmittel: z. B. Werkzeuge, Fachliteratur, Büromaterial,
• Doppelte Haushaltsführung oder Bewerbungskosten,
• Versicherungsbeiträge (gesetzlich oder privat),
• Kinderbetreuungskosten, Schulgeld,
• Medizinische Ausgaben, Brillen etc.
Einreichen der Erklärung
Am Ende zeigt Ihnen die Software Ihre mögliche Steuererstattung an. Sie können die Erklärung dann elektronisch per ELSTER übermitteln oder ausdrucken und per Post schicken bzw. persönlich im Finanzamt abgeben. Seit 2017 gilt: Keine Belege beilegen! Es reicht, wenn Sie diese auf Nachfrage vorzeigen können (Belegvorhaltepflicht). Braucht man Unterstützung helfen Lohnsteuerhilfevereine - sie beraten Arbeitnehmer gegen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Außerdem kann man sich an einen Steuerberater wenden.
Fristen im Überblick
• Verpflichtende Abgabe: bis 31. Juli 2025 (für Steuerjahr 2024)
• Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: bis Ende Februar 2026
• Freiwillige Abgabe: bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich (z. B. Steuerjahr 2021 noch bis 31.12.2025)
In begründeten Fällen – z. B. bei Krankheit oder familiären Ausnahmesituationen – kann beim Finanzamt auch eine Fristverlängerung beantragt werden. Ein formloses Schreiben reicht in der Regel aus.
Viele unserer Hilfs- und Fachkräfte im Handwerk, der Industrie und in der Pflege haben gute Chancen auf eine Steuererstattung. Regelmäßig bekommen sie vielfach „mehrere hundert Euro zurück“.
Nutzen Sie die Chance auf Ihre Rückerstattung – es lohnt sich bestimmt auch für Sie!