Gesetzliche Änderungen bei Überlassung von Arbeitnehmern


Nach langen Debatten hat das Bundeskabinett am 1. Juni 2016 den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Zeitarbeit und Werkverträgen beschlossen. Wesentliche Neuerungen sind die Regelung zu Equal Pay nach neun Monaten und eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten.

Informieren Sie sich über die Ergebnisse: https://www.ig-zeitarbeit.de/