31.10.2019 – Feiertag in Sachsen

In neun Bundesländern ist der morgige Reformationstag ein Feiertag.


31.10. - Feiertag in Sachsen

Erinnert wird an den Beginn der Reformation durch die Veröffentlichung der Thesen von Martin Luther. Seine Kritik war Ausgangspunkt für Veränderungen, die zum Entstehen der evangelischen Kirche beitrugen.

Für Arbeitnehmer in Sachsen ist der Tag grundsätzlich arbeitsfrei. Wird dennoch an einem Feiertag gearbeitet, sieht z.B. unser Tarifvertrag einen Zuschlag in Höhe von 100 Prozent vor.

Bei Beschäftigten, die in einem anderen Bundesland arbeiten, gilt das Feiertagsrecht des Bundeslandes, in welchem an dem konkreten Tag gearbeitet werden soll. Auf den Sitz des Arbeitgebers kommt es nicht an (Einsatzortprinzip).

Das betrifft z.B. einen Mitarbeiter mit Wohnsitz in Sachsen, der morgen für einen Kunden in Bayern tätig ist - dieser Tag gilt für ihn als „normaler“ Arbeitstag. Der 1. November (Allerheiligen) ist in Bayern ein Feiertag und damit dann arbeitsfrei.

Auch unsere Büroräume auf der Overbeckstraße 21 in Dresden bleiben geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab 1. November wie gewohnt zwischen 7:30 Uhr und 16:30 Uhr telefonisch oder per E-Mail.

Wenn Sie die Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung oder der Personalvermittlung nutzen wollen, schauen Sie sich unsere aktuellen Jobangebote an.