Urlaub 2020 – 5 wichtige Regelungen für Arbeitnehmer

Die meisten beschäftigen sich mit ihrer Urlaubsplanung bereits zu Beginn des Jahres. Dass in diesem Jahr alles anders wird, daran dachte sicher fast niemand. Wirken sich Einschränkungen und Neuregelungen auch auf den Urlaub aus?


Urlaub und Arbeitsrecht in der Corona-Krise

1. Kann mein Arbeitgeber bereits bewilligten Urlaub streichen?

Nein, das geht nicht, denn es wurde ein Vertrag „über freie Tage“ geschlossen, der nicht einseitig widerrufen werden kann.

2. Mein ursprünglich geplanter Urlaub musste storniert werden. Kann ich meine Urlaubszeit verschieben und stattdessen arbeiten gehen?

Auch der Arbeitnehmer kann nicht von sich aus die Pläne ändern und bereits gewährten Urlaub nicht antreten.

Prinzipiell ist es nur im Notfall möglich, festgelegte Urlaubspläne zu ändern. Alle Maßnahmen, die aufgrund von Corona und den Folgen gelten, zählen nicht zum Notfall. Die Praxis zeigt, dass es in Ausnahmefällen einvernehmliche Regelungen gibt.

3. Darf mein Arbeitgeber nachfragen, wo ich im Urlaub war?

Ja, das darf er. Sollten Sie aus einem Risikogebiet zurückkommen, müssen Sie ihn sogar darüber informieren.

4. Darf ich nach meinem Urlaub in einem Risikogebiet wieder zur Arbeit gehen?

Dafür hat die Bundesregierung Regelungen getroffen: Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss das zuständige Gesundheitsamt kontaktieren und 14 Tage in häusliche Quarantäne. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. bei Vorliegen eines negativen Corona-Testergebnisses.

5. Bekomme ich für diese „Quarantänezeit“ Lohn?

Nein. Wenn Sie wissentlich in ein Risikogebiet (d.h. bei Reiseantritt wurde Ihr Urlaubsziel durch das RKI als solches eingestuft) gereist sind, haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Übrigens ergaben Befragungen, dass in diesem Jahr jeder fünfte Mitarbeiter seine Urlaubspläne kurzfristig ändern musste oder auch wollte. Grundlegend ist zu empfehlen, Probleme so früh wie möglich persönlich anzusprechen. Die Unternehmen sind daran interessiert, die Mitarbeiter zu unterstützen und reagieren meist entgegenkommend.

Wir wünschen Ihnen natürlich eine entspannte und erholsame Urlaubszeit! Genießen Sie Ihre Ferien und bleiben Sie gesund.

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