Probezeit – Testphase im neuen Arbeitsverhältnis

Untersuchungen haben gezeigt, dass derzeit zwischen 20 und 25 Prozent der Arbeitsverhältnisse in der Probezeit scheitern. Also endet jede vierte Anstellung, bevor sie überhaupt richtig begonnen hat.


6 Monate Probezeit bei DREMO

Als Probezeit bezeichnet man den Zeitraum zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses. Beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – können innerhalb dieser „Testphase“ herausfinden, ob eine zukünftige Zusammenarbeit funktioniert.

Während dieses Zeitraums besteht noch kein Kündigungsschutz, das Rechtsverhältnis kann unter einfacheren Voraussetzungen wieder gelöst werden, denn die Kündigungsfrist ist verkürzt. Die Kündigung kann von beiden Vertragsparteien formlos und ohne Begründung erfolgen.

Grundsätzlich bedarf sie der Schriftform (auf dem Papier) und der persönlichen Unterschrift. Eine Nachricht per WhatsApp, SMS oder E-Mail ist nicht rechtens und damit unwirksam. Wichtig ist auch, dass die Kündigungsfrist erst dann beginnt, wenn das Schreiben beim Arbeitgeber eingegangen ist bzw. dem Mitarbeiter übergeben wurde.

Die Pflicht, eine Probezeit zu vereinbaren, besteht - außer bei der Berufsausbildung und wenn Tarifverträge diese vorschreiben - nicht. In der Praxis ist ein solcher Einstieg in einen Job inzwischen in den meisten Unternehmen üblich. Der Zeitraum wird im Arbeitsvertrag verankert, er dauert höchstens 6 Monate. Eine Verlängerung ist nur im Ausnahmefall und mit Zustimmung des Mitarbeiters möglich, ebenso wie der Verzicht oder die Verkürzung.

Prinzipiell besteht während dieses Zeitraums Anspruch auf anteiligen Urlaub.

„Auch in meinem Arbeitsvertrag steht eine Probezeit. Ich finde das nicht nachteilig. In diesen Monaten merke ich, ob der Job der Richtige für mich ist. Ich weiß, wie ich mit den Kollegen zurechtkomme und, ob ich die Arbeit beherrsche und sie mir auch gefällt. Bei mir hat das alles gepasst – ich arbeite gern bei DREMO.“ erklärte uns unsere Mitarbeiterin Frau Knauber. Sie ist seit fast 3 Jahren regional in Dresden als Fachkraft in der Altenpflege tätig.

Die Regularien zur Probezeit sind für DREMO im Tarifwerk für die Zeitarbeit rechtlich verankert (IGZ-DGB). Wer bei uns in seinem Beruf neu durchstarten möchte, kann sich in einer Probezeit von 6 Monaten beweisen. Es gelten außerdem besondere Kündigungsfristen in den ersten zwei Monaten. Demnach kann in den ersten 4 Wochen innerhalb von 2 Arbeitstagen und danach bis zum Ablauf des zweiten Monates innerhalb einer Woche gekündigt werden.

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