Kein Aprilscherz – mehr Geld für unsere Mitarbeiter ab 1. April

Mehr Geld, mehr Urlaubstage und höhere Sonderzahlungen für etwa 750.000 Beschäftigte in der Zeitarbeitsbranche – das sind Ergebnisse aus den Tarifverhandlungen der Gewerkschaften.


Erklärtes Ziel war, die Tariflöhne in den alten und neuen Bundesländern vollständig zu vereinheitlichen – „ein wichtiger Schritt, um Arbeitsbedingungen für diese Branche anzugleichen“, so DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell.

Die neuen Tarifverträge haben eine Laufzeit von drei Jahren.

Für unsere Fachkräfte, die in den neuen Bundesländern tätig sind, heißt das, der Stundenlohn steigt auf 12,35 €. Wer in den alten Bundesländern arbeitet erhält einen Stundenlohn in Höhe von 13,13 €. Ab April 2021 gilt in den jeweiligen Entgeltgruppen ein einheitlicher Stundenlohn; die Unterscheidung „Ost“ bzw. „West“ entfällt. Der Stundenlohn steigt dann noch einmal um 3% und 2022 um 4,1 %.

Ab Juli 2020 beträgt der Urlaubsanspruch im ersten Jahr 25 Tage und im zweiten bzw. dritten Jahr der Beschäftigung 27 Tage. Ab dem vierten Beschäftigungsjahr stehen 30 Tage zur Verfügung.

Außerdem wird das Urlaubs- und Weihnachtsgeld aufgewertet – ab 2021 erhalten unsere Mitarbeiter ab dem sechsten Monat des ununterbrochenen Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses 150 €, im zweiten und dritten Jahr jeweils 200 € und ab dem vierten Jahr 225 €. Diejenigen, die aktuell eine höhere Sonderzahlung erhalten – weil sie mehr als fünf Jahre Betriebszugehörigkeit vorweisen können – erhalten diese auch weiterhin.

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