Gesetzliche Feiertage in Deutschland

Auch Deutschland feiert regelmäßig bestimmte Ereignisse aus gesellschaftlichem oder religiösem Hintergrund. Diese werden als Feiertag oder Festtag bezeichnet.


Feiertage sind zum Feiern da! :-)

Generell gibt es je nach Bundesland zwischen 9 und 14 Feiertage. Neun gelten dabei als bundeseinheitlich, elf Bundesländer haben weitere Feiertage festgelegt.

Zusammen mit allen Sonntagen sind die Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ verfassungsmäßig garantiert. Das heißt, dass die Feiertage grundsätzlich arbeitsfrei sind. Es gibt aber eine Reihe von Ausnahmen. Diese sind im dritten Abschnitt des Arbeitszeitgesetzes geregelt. Es ist außerdem eine Feiertagsvergütung zu zahlen. Wird dennoch an einem Feiertag gearbeitet, sieht der Tarifvertrag (iGZ-DGB) einen Zuschlag in Höhe von 100 Prozent vor.

Falls ein Feiertag auf einen arbeitsfreien Tag fällt, erfolgt keine Vergütung. Wenn ein Feiertag auf Sonntag fällt und an diesem Tag gearbeitet wird, wird zusätzlich zum Stundenlohn nur der Feiertagszuschlag statt Sonntagszuschlag gezahlt.

Bei Beschäftigten, die in einem anderen Bundesland arbeiten, gilt das Feiertagsrecht des Bundeslandes, in welchem an dem konkreten Tag gearbeitet werden soll. Auf den Sitz des Arbeitgebers kommt es nicht an (Einsatzortprinzip).

Ein Beispiel: Ist ein Mitarbeiter mit Wohnsitz in Sachsen ist am 31. Oktober (Reformationstag) für ein Unternehmen in Bayern tätig, gilt dieser Tag für ihn als „normaler“ Arbeitstag. Da der 1. November (Allerheiligen) in Bayern ein Feiertag ist, ist dieser Tag für ihn arbeitsfrei.

Für die Urlaubsplanung sind Feiertage auch interessant, immer dann, wenn sogenannte Brückentage (Arbeitstage zwischen Wochenende und Feiertag) entstehen.